Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Großglockner Hochalpenstraße
Gültig
ab 1. 4. 2007
HaftungInhaber einer gültigen Karte nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Straßenbetreuung (Straßenzustands- und Sicherheitskontrolle) nur im Zeitraum durchgeführt wird, in der die Kassenstelle besetzt ist und Entgelt kassiert wird. Für Schäden außerhalb dieses Zeitraumes übernimmt die Großglockner Hochalpenstraßen AG keine Haftung.
Tickets - Kennzeichenbindung
Alle an den Kassen ausgegebenen Tickets sind an ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen gebunden. Nur Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind innerhalb des Gültigkeitszeitraumes berechtigt, die Kassenstellen zu passieren.
Saisonkarten
Saisonkarten können maximal 1x innerhalb des Gültigkeitszeitraumes bei Fahrzeugneukauf auf ein neues Fahrzeug-Kennzeichen umgeschrieben werden. Dazu ist die Vorlage des Zulassungsscheines notwendig, die Anmeldung des neuen Fahrzeuges darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. In diesen Fällen erfolgt die Umschreibung der Saisonkarte kostenlos.
Für Umschreibungen, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, wird eine Verwaltungsgebühr von 7 Euro eingehoben (inkl. MWSt.). Beim ersten Umschreiben wird der Name auf der Karte vermerkt. Ein weiteres Umschreiben ist nur für die betreffende Person möglich.
Aufzahlungskarte
Diese gilt nur PKW- und Motorradtageskarten. Eine Aufzahlungskarte kann nicht gelöst werden in der Kategorie Bus, LKW, Lieferanten und bei allen Zeitkarten.
Kartenverlust
Bei Kartenverlust oder Kartenbeschädigung kann eine neue Karte ausgestellt werden. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von 7 Euro eingehoben (inkl. MWSt.).
Schranken / Sicherheit
Alle Kunden, die bereits eine gültige Karte besitzen, müssen trotzdem vor der Haltelinie stoppen und warten, bis der Schranken nach dem vorausfahrenden Fahrzeug schließt und die Kamera das eigene Kennzeichen erkennt oder mittels Karte der Schranken geöffnet wird. Der Schranken schließt nach jedem Fahrzeug!
Ermäßigungen
Als Voraussetzung für ein ermäßigtes Ticket gilt das behördliche KFZ-Kennzeichen (ausgenommen Mietautos). Bei Miet- oder Leihfahrzeugen gelten die Normaltarife.
Großglockner Hochalpenstraßen AG, Rainerstraße 2, 5020 Salzburg
Tel. ++43 (0)662 / 87 36 73-0, Fax ++43 (0)662 / 87 36 73-13
info@grossglockner.at; www.grossglockner.at
Tel. ++43 (0)662 / 87 36 73-0, Fax ++43 (0)662 / 87 36 73-13
info@grossglockner.at; www.grossglockner.at

