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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von E-Ladestationen

Gültig ab 01.01.2023

1)    Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für das Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladestationen der Großglockner Hochalpenstraßen AG und sind auch auf der Webseite der Großglockner Hochalpenstraßen AG abrufbar.
Die in diesen AGB verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen (zB. Kunde) schließen Frauen und Männer gleichermaßen ein.

2)    Tarife, Kosten und Zahlung
Die Großglockner Hochalpenstraßen AG hat Anspruch auf Bezahlung eines Entgelts. Der zu verrechnende Ladevorgang beginnt mit dem Anstecken des Ladekabels und endet mit korrektem Abstecken des Ladekabels bzw. mit der Erreichung der maximalen Speicherkapazität der Batterie des E-Fahrzeuges. Abgerechnet werden die geleisteten kWh.
Die aktuellen Tarife sind Bruttopreise und werden direkt an den Ladestationen ausgewiesen.
Durch die Vornahme des Ladevorganges stimmt der Kunde den aktuellen Tarifen zu.

Die ausgewiesenen Tarife beziehen sich ausschließlich auf die Dienstleistung des Ladens eines E-Fahrzeuges, eventuelle Parkgebühren bzw. Benützungsentgelte für das Halten bzw. Parken des Fahrzeuges sind in den Tarifen explizit nicht enthalten.
Die Bezahlung des Entgeltes erfolgt mittels Bankomat- oder Kreditkarte direkt an der E-Ladestation.

3)    Leistungsumfang
Eine Nutzung der E-Ladestationen nach Maßgabe dieser AGB ist nur an den E-Ladestationen der Großglockner Hochalpenstraßen AG möglich. Der Zugang zu den Ladestationen kann je nach Standort auch zeitlich beschränkt sein (beispielsweise durch bestimmte Öffnungszeiten der Zufahrtsstraße oder des Parkplatzes, durch Wintersperre, Sicherheitssperre udgl.). Eine Liste der aktuellen Standorte finden Sie hier. Der Standort einer Ladestation sowie die Anzahl der Ladepunkte an einer Ladestation kann sich aus wirtschaftlichen sowie technischen Gründen ändern.
Eine bestimmte Verfügbarkeit der E-Ladestationen wird nicht gewährleistet. Die Verfügbarkeit kann aufgrund von Instandhaltungsarbeiten, technischen Gebrechen, Behinderung der Zufahrt zum Ladepunkt oder aufgrund von Benutzung durch andere Kunden und dergleichen beeinträchtigt sein. Die Nutzung der E-Ladestationen ist für den Kunden nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit möglich.
Die zur Verfügung stehende maximale Leistung kann sich unter Umständen reduzieren, insbesondere bei Temperaturschwankungen oder wenn mehrere E-Fahrzeuge gleichzeitig aufgeladen werden. Auch aus technischen Gründen kann die maximale Ladeleistung, insbesondere auf Grund von Übertemperatur an Komponenten der Ladetechnik oder der Überschreitung von Leistungsgrenzen an vorgelagerten Systemen temporär reduziert werden. Eine reduzierte Leistung führt zu keinen Ansprüchen der Kunden gegenüber der Großglockner Hochalpenstraßen AG.

4)    Sorgfaltspflichten des Kunden
Der Kunde hat sämtliche an der Ladestation ersichtlichen Anweisungen zu befolgen. Zusätzlich sind folgende Regeln einzuhalten:
Der Kunde wählt den bestgeeigneten Ladepunkt für sein E-Fahrzeug. Das Elektrofahrzeug muss ordnungsgemäß auf dem für die Aufladung vorgesehenen Stellplatz abgestellt werden. Die Benützung der weiteren am Standort befindlichen Ladepunkte darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Ladestation ist so zu nutzen, dass weder Schäden entstehen noch andere gefährdet werden. Insbesondere hat der Kunde ein unbeschädigtes Kabel mit passenden und sicheren Steckern zu benutzen; vor dem Start des Ladevorganges sind Ladekabel sowie Steckvorrichtung daher auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Sollten Beschädigungen, Risse, Knicke, Blankstellen oder ähnliches festgestellt werden, darf das Ladekabel keinesfalls verwendet werden.
Der Kunde ist verpflichtet für eine sichere Verbindung des E-Fahrzeuges mit der E-Ladestation zu sorgen und das E-Fahrzeug so abzustellen, dass eine möglichst kurze und sichere Verbindung zur E-Ladestation besteht – durch das Ladekabel dürfen keine Dritten behindert oder gefährdet werden.
Aus Rücksichtnahme auf andere Kunden ist nach Abschluss des Ladevorganges die Ladestation sowie der entsprechende Abstellplatz so rasch wie möglich wieder freizugeben. Die maximale Ladedauer sowie die nach Ablauf der maximalen Ladedauer anfallenden Gebühren werden am Zahlungsterminal und/oder auf der Webseite der Großglockner Hochalpenstraße ausgewiesen.
Der Kunde hat die geltenden technischen Bestimmungen hinsichtlich des Fahrzeuges und des Ladekabels sowie die elektrotechnischen Schutzvorschriften jederzeit einzuhalten, bei Nichteinhaltung haftet der Kunde dafür. Zusätzlich haftet der Kunde für Unfälle und/oder Schäden, die in seinen Verantwortungsbereich fallen und hat demgemäß alle Vorkehrungen zu treffen, dass jegliche Unfälle und Schäden vermieden werden.
Störungen, Beschädigungen oder missbräuchliche Verwendung der Ladestationen sind umgehend an die Großglockner Hochalpenstraßen AG zu melden (Hotline-Nummer 0676/83616800).

5)    Haftung und Schadenersatz
Die Auswahl der Ladestation mit dem für sein E-Fahrzeug passenden Steckertyp und der dafür geeigneten Leistung obliegt dem Kunden. Ebenso trägt der Kunde das Risiko für das Abstellen des E-Fahrzeuges sowie für den Ladevorgang. Der Kunde ist verpflichtet die Ladestation möglichst schonend zu behandeln und jegliche Beschädigungen und Manipulationen zu vermeiden. Eine widerrechtliche Nutzung der Ladestationen sowie Beschädigungen an Baulichkeiten im Zusammenhang mit der Ladestation, der Ladestation selbst und am Benutzungsterminal sind der Großglockner Hochalpenstraßen AG durch den Kunden zu ersetzen.
Eine Haftung der Großglockner Hochalpenstraßen AG für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit der E-Ladestationen, durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte oder durch temporäre Leistungsreduktion zustande kommen, wird ausgeschlossen.
Sofern gesetzlich zulässig, wird die Haftung der Großglockner Hochalpenstraßen AG und eventuell von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt. Eine Haftung für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden sowie alle mittelbaren Schäden wird, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6)    Datenschutz
Bei der Durchführung des Ladevorganges werden die Verbrauchs- und Verrechnungsdaten des Kunden automatisiert an die Großglockner Hochalpenstraßen AG übermittelt. Die Verrechnungs- und Verbrauchsdaten dienen der gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Buchhaltung. Die nicht personenbezogenen Verbrauchsdaten werden darüber hinaus für Auswertungen über die Auslastung sowie Wirtschaftlichkeit der einzelnen Ladepunkte herangezogen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite.

7)    Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten in Zusammenhang mit der entgeltlichen Nutzung der Großglockner Hochalpenstraße ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Ort des Unternehmenssitzes der GROHAG in der Stadt Salzburg zuständig.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes.
 
DER VORSTAND
Dr. Johannes Hörl
Großglockner Hochalpenstraßen AG, Rainerstraße 2, 5020 Salzburg
Tel. ++43 (0)662 / 87 36 73-0
info@grossglockner.at; www.grossglockner.at
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